FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.02.2000
14 K 313/94
Normen:
EStG § 13 ; EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 12 ;

Nicht fremdüblicher Betriebsverpachtungsvertrag zwischen nahen Angehörigen wegen tatsächlich unpünklicher und nicht vollständiger Pachtzahlungen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2000 - Aktenzeichen 14 K 313/94

DRsp Nr. 2002/3306

Nicht fremdüblicher Betriebsverpachtungsvertrag zwischen nahen Angehörigen wegen tatsächlich unpünklicher und nicht vollständiger Pachtzahlungen

Ein zwischen dem Sohn und seine Eltern als nahen Angehörigen geschlossener Pachtvertrag über einen landwirtschaftlichen Betrieb hält einem Fremdvergleich nicht Stand und ist daher steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der Sohn seiner vertraglichen Hauptpflicht zur pünktlichen und vollständigen Zahlung der vereinbarten, vierteljährlich fälligen Pacht nicht nachkommt und die Eltern als Verpächter das ohne weiteres akzeptieren.

Normenkette:

EStG § 13 ; EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 12 ;

Tatbestand:

Bei der Einkommensteuerveranlagung 1990 ist streitig, ob ein zwischen dem Kläger und seinen Eltern geschlossener Vertrag über die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes steuerlich anzuerkennen ist und die Pachtzahlungen als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.