FG Baden-Württemberg vom 28.09.2004
10 K 59/02
Fundstellen:
EFG 2004, 1833

Nicht genutzte Betriebsgrundstücke als wesentliche Betriebsgrundlage

FG Baden-Württemberg, vom 28.09.2004 - Aktenzeichen 10 K 59/02

DRsp Nr. 2005/3132

Nicht genutzte Betriebsgrundstücke als wesentliche Betriebsgrundlage

Betriebsgrundstücke bleiben auch dann wesentliche Betriebsgrundlagen, wenn sie während der Dauer von Bauarbeiten nicht genutzt werden können, der Betrieb während dieser Zeit umzieht und nach Abschluss der Bauarbeiten ein Rückumzug des Betriebs vorgesehen und möglich ist.

Für die Praxis:

Im Streitfall hatte der Kläger den betroffenen Betriebsteil - ohne die Betriebsgrundstücke - während der Bauarbeiten veräußert. Das FG lehnte eine steuerlich begünstigte Teilbetriebsveräußerung aber ab, weil nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert wurden.

Fundstellen
EFG 2004, 1833