Im Streitfall hatte der Kläger den betroffenen Betriebsteil - ohne die Betriebsgrundstücke - während der Bauarbeiten veräußert. Das FG lehnte eine steuerlich begünstigte Teilbetriebsveräußerung aber ab, weil nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert wurden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|