I. Im Klageverfahren war zwischen den Beteiligten u.a. streitig, ob Zinszahlungen steuermindernd zu berücksichtigen sind, die der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Streitjahr auf eine Darlehensverbindlichkeit einer GmbH, bei der er Geschäftsführer gewesen war, geleistet hatte. Die Kläger, Eheleute, wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger war alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der A-GmbH; Gesellschafter waren seine Eltern. Die A-GmbH erwarb bebaute Grundstücke, wandelte sie in Wohnungseigentum um und veräußerte die einzelnen Einheiten.
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