BFH vom 20.05.1994
Vi R 10/94

Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO)

BFH, vom 20.05.1994 - Aktenzeichen Vi R 10/94

DRsp Nr. 1997/8545

Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO)

Hat im finanzgerichtlichen Klageverfahren eine Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung stattgefunden und beschränkt sich das FG gleichwohl in seinem Urteil bei der Darstellung der Entscheidungsgründe ohne jegliche Würdigung der erhobenen Beweise auf eine Bezugnahme auf die nach seiner Auffassung zutreffende Begründung der Einspruchsentscheidung (§ 105 Abs. 5 FGO), so ist das Urteil i.S.d. § 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 6 FGO "nicht mit Gründen versehen" (Fortentwicklung der Rechtsprechung in dem BFH-Urteil vom 29.7.1992 - II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043).

Für die Praxis:

Der BFH setzt seine Linie fest, nach der ausreichende Gründe in einer FG-Entscheidung fehlen, wenn lediglich auf die Gründe in der Einspruchsentscheidung verwiesen wird.