Nicht ordnungsgemäße Ladung; Verfahrensfehler i.S.d. § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO
BFH, Beschluß vom 08.06.1999 - Aktenzeichen VI B 17/99
DRsp Nr. 1999/8342
Nicht ordnungsgemäße Ladung; Verfahrensfehler i.S.d. § 116 Abs. 1 Nr. 3FGO
1. Ein Beteiligter ist dann nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten, wenn er nicht zur mündlichen Verhandlung geladen worden ist und deshalb nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen konnte.2. Ein solcher Verfahrensfehler kann nur mit der zulassungsfreien Revision, nicht aber mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden.3. Eine Umdeutung der unzulässigen NZB in eine zulassungsfreie Revision ist nicht möglich.