FG München - Urteil vom 10.02.2009
2 K 1335/06
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; EStG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; EStG § 12 Nr. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Nicht vertragsgemäß durchgeführter Ehegatten-Pachtvertrag steuerlich unbeachtlich; keine Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht auf Dauer angelegter kurzfristiger Verpachtung bzw. dauerhaft nur verlustträchtig möglicher Verpachtung eines Hotelgrundstücks

FG München, Urteil vom 10.02.2009 - Aktenzeichen 2 K 1335/06

DRsp Nr. 2010/11604

Nicht vertragsgemäß durchgeführter Ehegatten-Pachtvertrag steuerlich unbeachtlich; keine Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht auf Dauer angelegter kurzfristiger Verpachtung bzw. dauerhaft nur verlustträchtig möglicher Verpachtung eines Hotelgrundstücks

1. Ein Pachtvertrag zwischen Ehegatten über ein Hotelgrundstück hält mangels tatsächlicher Durchführung der vertraglichen Hauptpflichten einem Fremdvergleich nicht Stand, wenn u.a. der Ehemann als Eigentümer zeitweise ohne erkennbare Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Ehefrau das Objekt teilweise bzw. ganz an andere Pächter verpachtet hat und die Ehefrau die vereinbarte Pacht über Jahre hinweg nur teilweise, in einzelnen Jahren überhaupt nicht gezahlt hat.