Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) nahm an der schriftlichen Steuerberaterprüfung 1998 teil. Da er in den schriftlichen Arbeiten nur einen Gesamtnotendurchschnitt von 4,66 erzielte, eröffnete ihm die Beklagte und Revisionsbeklagte (Oberfinanzdirektion), er sei von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und habe die Steuerberaterprüfung nicht bestanden. Die Klage, mit der der Kläger die Verletzung der Chancengleichheit durch äußere Störungen während der Prüfungszeit geltend machte, hatte keinen Erfolg.
Mit seiner Revision wendet sich der Kläger gegen das die Klage abweisende Urteil.
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