I. Mit notarieller Urkunde vom 22. Juli 1999 --als "Tauschvertrag, Grundausbeutungsvertrag" bezeichnet-- kaufte die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GbR, von einem Landwirt (L) eine Grundstücksteilfläche zu einem Kaufpreis von 92 148 DM. In derselben Urkunde gestattete L der H-Beton-GmbH & Co. KG (KG) den Kiesabbau auf der verkauften Teilfläche; die Gegenleistung betrug 1 072 187 DM. Die Klägerin stimmte dem zu und trat ausdrücklich in die Verpflichtungen aus dem Kiesabbaurecht ein. Zugunsten der KG wurde eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für das Kiesabbaurecht bestellt.
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