Dieser Rechtsprechung stehen nach Meinung des BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken mehr entgegen, nachdem er seine frühere Auffassung zur Anerkennung von "Nur-Pensionszusagen" an den Gesellschafter-Geschäftsführer ausdrücklich aufgegeben hat. (BFH vom 17.5.1995, STEUER-TELEX 1995, 673).
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