Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Änderung von Zinsfestsetzungen für die Jahre 1994-1998.
Mit Bescheiden vom 07.04.2006 wurden die Einkommensteuerbescheide vom 01.02.2006 für die Streitjahre nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) geändert. In allen Jahren wiesen die Änderungsbescheide hinsichtlich der Einkommensteuer Steuerfestsetzungen und bezüglich der Zinsen Erstattungsbeträge aus.
Im Einzelnen wurden folgende Beträge festgesetzt:
Jahr
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