Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Der Kläger ist der Vater des am XX. XX 1988 geborenen Sohnes F. Er streitet mit der Beklagten darum, ob ihm Kindergeld für F über die Vollendung von dessen 25. Lebensjahr hinaus zusteht.
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