I. Nachdem der Kläger und Revisionskläger (Kläger) Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag bei der V-Lebensversicherung AG zur Tilgung eines Bankdarlehens an die X-Bank abgetreten hatte, stellte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die Steuerpflicht der Zinsen aus dem Versicherungsvertrag gemäß § 9 der Verordnung zu § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (
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