FG Berlin, vom 22.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 9268/01
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Unterhalt an Lebensgefährtin
BFH, Beschluss vom 28.06.2004 - Aktenzeichen III B 137/03
DRsp Nr. 2004/13718
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Unterhalt an Lebensgefährtin
Unterhaltszahlungen an einen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Partner können i.d.R. nur abgezogen werden, wenn durch Bescheid der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass der unterhaltenen Person öffentliche Mittel gekürzt wurden oder diese vollständig weggefallen sind. Hat die unterstützte Person trotz ernsthaften und nachhaltigen Bemühens von der zuständigen Behörde keine entsprechende Bescheinigung erlangt, ist das FA im Rahmen der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht gehalten, im Wege der Amtshilfe von den zuständigen Behörden die für die Besteuerung notwendigen Auskünfte auszuholen.