Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 3), die diese selber tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin ist eine kreisangehörige Stadt mit einer Einwohnerzahl von unter 50.000 Einwohnern. Im Stadtgebiet der Klägerin befinden sich zwei sogenannte Ausspeisungsstellen, in denen Gas in die Gasversorgungsleitungen des Regionalversorgers A (nachfolgend A) übernommen wird, um es an die Endverbraucher weiter zu leiten.
Die Klägerin war bis 2007 an der Gewerbesteuerzerlegung der Beigeladenen zu 1), der B SE (früher B AG) als Organträgerin über den Teilkonzern B 1 AG (nachfolgend ...) in zerlegungsrechtllicher Hinsicht beteiligt. Die Zerlegung erfolgte durch eine Oberverteilung und diverse Unterverteilungen. Im Jahr 2007 betrug der Zerlegungsanteil der Klägerin 58.283,94 Euro und entsprach einem Anteil von 0,04936 % am Gewerbesteuermessbetrag der B SE. Im Jahr 2007 beliefen sich die Gewerbesteuereinnahmen der Klägerin auf 221.472 Euro.
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