I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob die Voraussetzungen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen vorliegen.
Der Antragsteller erhielt in den Streitjahren als pensionierter Bankdirektor neben seiner Altersrente durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ein Altersruhegeld von der Versorgungskasse des Bankgewerbes (BVV), eine Rente von der ... Lebensversicherung AG sowie Versorgungsbezüge der ehemaligen Arbeitgeber ...und .... Außerdem erzielte er Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung.
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