Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird zugelassen.
Die nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG in Verbindung mit §§
Das Verwaltungsgericht hat den Verwaltungsrechtsweg zu Recht gemäß §
Für das streitgegenständliche Klagebegehren, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger Auskunft in Form von eindeutig lesbaren Auszügen aus den Steuerkonten des Insolvenzschuldners zu erteilen, aus denen ersichtlich ist, ob und in welcher Höhe der Beklagte Zahlungen in dem Zeitraum vom 1. Mai 2010 bis zur Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner erhalten hat, ist der Verwaltungsrechtsweg nach §
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