LAG Frankfurt/Main, vom 13.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 751/18
ArbG Kassel, vom 03.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 46/18
Nichtigkeit der Kündigung bei Verstoß gegen den gesetzlichen Kündigungsschutz nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchGGeltung des gesetzlichen Kündigungsverbots ab ArbeitsvertragsschlussUnionsrechtliche Beurteilung des gesetzlichen Kündigungsverbots ab ArbeitsvertragsschlussZulässiger Eingriff des gesetzlichen Kündigungsverbots in den Schutzbereich von Grundrechten anderer Rechtsträger
BAG, Urteil vom 27.02.2020 - Aktenzeichen 2 AZR 498/19
DRsp Nr. 2020/7245
Nichtigkeit der Kündigung bei Verstoß gegen den gesetzlichen Kündigungsschutz nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1MuSchGGeltung des gesetzlichen Kündigungsverbots ab ArbeitsvertragsschlussUnionsrechtliche Beurteilung des gesetzlichen Kündigungsverbots ab ArbeitsvertragsschlussZulässiger Eingriff des gesetzlichen Kündigungsverbots in den Schutzbereich von Grundrechten anderer Rechtsträger
Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1MuSchG gilt auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme.Orientierungssätze:1. § 17 Abs. 1MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot iSd. § 134BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134BGB nichtig (Rn. 9).2. Das Kündigungsverbot gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1MuSchG gilt auch für eine nach Vertragsabschluss, aber vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme erklärte Kündigung des Arbeitgebers (Rn. 10).3. Diese Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1MuSchG steht im Einklang mit dem Unionsrecht. Ob sie darüber hinaus sogar unionsrechtlich geboten ist, bedurfte keiner Entscheidung (Rn. 22).
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