OLG Köln - Urteil vom 13.02.1997
7 U 19/96
Normen:
BGB § 278 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1998, 1431
NZM 1998, 727
OLGReport-Köln 1998, 277
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 276/93

Nichtigkeit des Anlagevertrages bei Provisionszuzahlungen des Vermittlers an Steuerberater

OLG Köln, Urteil vom 13.02.1997 - Aktenzeichen 7 U 19/96

DRsp Nr. 1998/19629

Nichtigkeit des Anlagevertrages bei Provisionszuzahlungen des Vermittlers an Steuerberater

»Ein Anlagevermittler, der dem Steuerberater des Anlegers dafür Geld (Provision) verspricht, daß er die vermittelte Anlage dem Anleger empfiehlt, verstößt gegen das Gebot der Loyalität und begeht einen zur Nichtigkeit des Anlagevertrages führenden Treubruch.«

Normenkette:

BGB § 278 ;

Tatbestand:

Die Beklagte wirkte als Vertriebsgesellschaft an Immobilien-Anlageprojekten mit, in deren Folge sie selbst, ihr Vorstand und Alleinaktionär O. und weitere Beteiligte, namentlich Banken und Treuhandgesellschaften, von zahlreichen Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurden.