Nichtigkeit einer Einspruchsentscheidung im Verfahren der Akteneinsicht; Akteneinsichtsrecht und Steuergeheimnis bei Streitigkeiten zwischen den Miterben einer an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligten Erbengemeinschaft
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - Aktenzeichen 3 K 3086/08
DRsp Nr. 2011/11331
Nichtigkeit einer Einspruchsentscheidung im Verfahren der Akteneinsicht; Akteneinsichtsrecht und Steuergeheimnis bei Streitigkeiten zwischen den Miterben einer an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligten Erbengemeinschaft
1. Eine Einspruchsentscheidung in einem auf Akteneinsicht gerichteten Verfahren ist nichtig und beendet das Einspruchsverfahren nicht, wenn der Umfang der darin in Aussicht gestellten Akteneinsicht einen Verstoß desjenigen, der die Einsichtnahme gewährt, gegen § 355StGB darstellen würde.2. Es gehört zum Risiko einer Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft, dass die Mitberechtigten von den persönlichen Werbungskosten Kenntnis erhalten. Ein Beteiligter muss deshalb in Kauf nehmen, dass die von ihm geltend gemachten Sonderwerbungskosten jedenfalls nicht im Einkommensteuerveranlagungsverfahren berücksichtigt werden.3. Eine Einsichtnahme des Testamentsvollstreckers einer an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligten Erbengemeinschaft in den zwischen dem FA und einem anderen Miterben geführten Schriftverkehr kommt nur in Betracht, wenn der Zweck der Einsichtnahme die spätere Durchführung eines Verwaltungsverfahrens in Steuersachen wäre, nicht hingegen zur Vorbereitung eines Zivilrechtsstreits gegen den Miterben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.