BFH - Beschluss vom 24.05.2022
I B 64/21
Normen:
FGO § 116 Abs. 6; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 1058
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 11.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1231/20

Nichtigkeit eines ÄnderungsbescheidsWesentlicher Verfahrensfehler wegen fehlender Einzelbekanntgabe eines BescheidsÄnderung oder Ersetzung eines Verwaltungsakts nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung

BFH, Beschluss vom 24.05.2022 - Aktenzeichen I B 64/21

DRsp Nr. 2022/11937

Nichtigkeit eines Änderungsbescheids Wesentlicher Verfahrensfehler wegen fehlender Einzelbekanntgabe eines Bescheids Änderung oder Ersetzung eines Verwaltungsakts nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung

NV: § 68 FGO ist auch im Falle einer Klage anwendbar, die auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts aufgrund nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe gerichtet ist, wenn die Behörde den Verwaltungsakt während des Verfahrens erneut bekannt gibt (Bestätigung des BFH-Beschlusses vom 25.02.1999 – IV R 36/98, BFH/NV 1999, 1117).

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin und der Beigeladenen wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11.06.2021 – 5 K 1231/20 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 6; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe

I.