Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Frage, ob im Rahmen einer Verschmelzung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes - UmwG - die übertragende Körperschaft die übertragenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz auch dann mit dem Teilwert ansetzen kann, wenn in der zugrundeliegenden Handelsbilanz die Buchwerte angesetzt werden mussten. Vorrangig streiten die Beteiligten über die Frage, ob die maßgeblichen Änderungsbescheide wirksam geworden sind.
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