FG Münster, Urteil vom 25.08.2005 - Aktenzeichen 3 K 2783/03 E
DRsp Nr. 2005/19523
Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids
1. Ein Schätzungsbescheid ist nichtig, wenn die handelnden Beamten subjektiv willkürlich gehandelt haben2. Nichtigkeit liegt auch dann vor, wenn objektiv krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abgewichen wurde.