KG - Urteil vom 28.05.2020
12 U 18/18
Normen:
AktG § 245 Nr. 2; AktG § 243 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 30.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 93 O 30/16

Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AGFehlende hinreichende Bekanntmachung eines geplanten erweiterten Bezugsrechtsausschlusses im Rahmen einer SatzungsänderungNichtigerklärung bei einem Gesetzes- oder SatzungsverstoßMitwirkungsrecht eines objektiv urteilenden Aktionärs

KG, Urteil vom 28.05.2020 - Aktenzeichen 12 U 18/18

DRsp Nr. 2022/15907

Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG Fehlende hinreichende Bekanntmachung eines geplanten erweiterten Bezugsrechtsausschlusses im Rahmen einer Satzungsänderung Nichtigerklärung bei einem Gesetzes- oder Satzungsverstoß Mitwirkungsrecht eines objektiv urteilenden Aktionärs

Für die Nichtigerklärung bei einem Gesetzes- oder Satzungsverstoß nach § 243 Abs. 1 AktG ist die Relevanz des Verfahrensverstoßes für das Mitgliedschafts- bzw. Mitwirkungsrecht eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebend.

Auf die Berufungen der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30.11.2017 - 93 O 30/16 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel wie folgt neu gefasst:

Der in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 9. Juni 2016 unter Tagesordnungspunkt 6) gefasste Beschluss mit folgendem Wortlaut über die Zustimmung zu einer Satzungsänderung in Bezug auf den zweiten Spiegelstrich von § 4 Abs. 6 wird für nichtig erklärt: