BAG, vom 15.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AZR 253/19
Nichtigkeitsklage des § 579 ZPONichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht an den EuGH oder die obersten BundesgerichteUnbegründetheit der Nichtigkeitsklage
BAG, Urteil vom 28.07.2022 - Aktenzeichen 6 AZR 24/22
DRsp Nr. 2022/14443
Nichtigkeitsklage des § 579ZPONichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht an den EuGH oder die obersten BundesgerichteUnbegründetheit der Nichtigkeitsklage
Ein willkürlicher Verstoß eines letztinstanzlichen Gerichts gegen seine Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3AEUV an den Gerichtshof der Europäischen Union, nach § 45 Abs. 2ArbGG an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts oder an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach § 2 Abs. 1RsprEinhG kann nach § 579 Abs. 1 Nr. 1ZPO mit der Nichtigkeitsklage geltend gemacht werden.Orientierungssatz:Verletzt ein letztinstanzliches Gericht die Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3AEUV oder an den Großen Senat eines obersten Bundesgerichts (zB nach § 45 Abs. 2ArbGG) bzw. an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß § 2 Abs. 1RsprEinhG in einer schweren, nicht mehr hinnehmbaren und letztlich willkürlichen Weise und damit das Recht auf den gesetzlichen Richter iSv. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, liegt ein Nichtigkeitsgrund iSv. § 579 Abs. 1 Nr. 1ZPO vor (Rn. 25).
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