FG Köln - Urteil vom 11.05.2004
1 K 5497/03
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2005, 197
EFG 2004, 1760

Nichtselbständige Arbeit; geldwerter Vorteil; Wandelschuldverschreibung

FG Köln, Urteil vom 11.05.2004 - Aktenzeichen 1 K 5497/03

DRsp Nr. 2004/15717

Nichtselbständige Arbeit; geldwerter Vorteil; Wandelschuldverschreibung

1. Mit dem Erwerb einer Wandelschuldverschreibung fließt dem Arbeitnehmer noch kein geldwerter Vermögensvorteil im Hinblick auf einen späteren verbilligten Aktienerwerb zu. 2. Der geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu, wenn dieser durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 8 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger war im Streitjahr in B. nichtselbständig tätig. Arbeitgeberin des Klägers war seit 1990 zunächst die C. GmbH. Diese wurde am ... in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.