Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 19.11.2021 - 9 BVGa 7/21 - dahingehend abgeändert, dass der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit der Rechtsanwälte S. von 5.000,00 EUR auf 4.000,00 EUR herabgesetzt wird.
2Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
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