Nichtvorlage von Unterlagen als grobes Verschulden i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei mangelnden Sprachkenntnissen
FG München, Urteil vom 15.02.2006 - Aktenzeichen 9 K 1919/05
DRsp Nr. 2006/11737
Nichtvorlage von Unterlagen als grobes Verschulden i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2AO bei mangelnden Sprachkenntnissen
Die Nichtvorlage von angeforderten Unterlagen und Fragebögen führt auch dann zu einem groben Verschulden am erst nachträglichen Bekanntwerden von anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2AO, wenn der Steuerpflichtige nur über mangelnde Sprachkenntnisse verfügt.