Der Umsatzsteuerbescheid vom 13. Februar 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. Februar 2014 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf einen Negativbetrag in Höhe von 22.380,96 € festgesetzt wird.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
I.
Der Kläger betreibt seit 2007 einen Holzhandel und versteuert seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|