Nichtzulassungsbeschwerde: Begründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten
BFH, Beschluß vom 18.08.2000 - Aktenzeichen III B 40/00
DRsp Nr. 2000/10125
Nichtzulassungsbeschwerde: Begründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten
1. Die Gründe für die Zulassung der Revision sind innerhalb der Monatsfrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO beim Bundesfinanzhof eingehend darzulegen.2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann - ungeachtet weiterer Voraussetzungen - jedenfalls nur dann gewährt werden, wenn der Antrag innerhalb der Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt ist (§ 56 Abs. 2 Satz 1 FGO).