BFH - Beschluß vom 18.08.2000
III B 40/00
Normen:
FGO § 56 Abs. 1, Abs. 2, § 115 Abs. 3 Satz 1;

Nichtzulassungsbeschwerde: Begründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten

BFH, Beschluß vom 18.08.2000 - Aktenzeichen III B 40/00

DRsp Nr. 2000/10125

Nichtzulassungsbeschwerde: Begründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten

1. Die Gründe für die Zulassung der Revision sind innerhalb der Monatsfrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO beim Bundesfinanzhof eingehend darzulegen. 2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann - ungeachtet weiterer Voraussetzungen - jedenfalls nur dann gewährt werden, wenn der Antrag innerhalb der Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt ist (§ 56 Abs. 2 Satz 1 FGO).

Normenkette:

FGO § 56 Abs. 1, Abs. 2, § 115 Abs. 3 Satz 1;

Gründe: