FG Berlin, vom 06.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2386/02
Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung
BFH, Beschluss vom 04.08.2005 - Aktenzeichen II B 145/04
DRsp Nr. 2005/17275
Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.2. Die allgemeinen Anforderungen gelten auch, wenn es um die Vereinbarkeit einer Vorschrift mit Verfassungsrecht oder sonstigem höherrangigen Recht geht.