I. Die Sache befindet sich im dritten Rechtsgang.
Streitig ist in der Sache, ob Teilwertabschreibungen auf aktivierte entgeltlich erworbene Güterverkehrsgenehmigungen mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Oktober 1975
Das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil des Finanzgerichts (FG) wurde vom Senat mit Urteil vom 16. Oktober 1986 IV R 23/86 aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben; die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen.
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