Der Kläger begehrt vom Bekl. die Erstattung von im Ausland im Jahr 2002 erhobener Quellensteuer auf Dividenden.
Der Kl. hatte im Streitjahr seinen Wohnsitz in Bremen und bezog als Rentner eine Rente in Höhe von DM 9.566,-, bei der der Ertragsanteil 32 v.H. betrug.
Außerdem war der Kl. Inhaber niederländischer und finnischer Aktien (Aktien der Firma Europ. Aeron. Def. + Space Co. EADS sowie Aktien der Firma Nokia) und bezog daraus Dividenden.
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