1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG).
2 Dieses Ersuchen ergeht in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Conijn und dem Finanzamt Hamburg-Mitte-Altstadt, dessen Aufgaben am 1. März 2005 vom Finanzamt Hamburg-Nord (im Folgenden: "Finanzamt") übernommen wurden. Herr Conijn beantragt, ihm das Recht zuzuerkennen, den Gesamtbetrag seiner Einkünfte um die Steuerberatungskosten zu vermindern, die ihm für die Erstellung seiner Einkommensteuererklärung über die von ihm in Deutschland als beschränkt Steuerpflichtigem erzielten Einkünfte entstanden sind.
Nationale Rechtsvorschriften
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