EuGH - Urteil vom 21.01.2010
Rs. C-311/08
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 571
DB 2010, 425
DStRE 2010, 729
IStR 2010, 144
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Einkommensteuerrecht - Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens von Gesellschaften -Miteinander verflochtene Gesellschaften -Außergewöhnlicher oder unentgeltlicher Vorteil, der von einer gebietsansässigen einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft gewährt wird -Hinzurechnung des fraglichen Vorteils zu den eigenen Gewinnen der gebietsansässigen Gesellschaft, die ihn gewährt hat -Ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten -Bekämpfung der Steuerumgehung -Verhinderung missbräuchlicher Praktiken -Verhältnismäßigkeit

EuGH, Urteil vom 21.01.2010 - Aktenzeichen Rs. C-311/08

DRsp Nr. 2010/1960

Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Einkommensteuerrecht - Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens von Gesellschaften −Miteinander verflochtene Gesellschaften −Außergewöhnlicher oder unentgeltlicher Vorteil, der von einer gebietsansässigen einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft gewährt wird −Hinzurechnung des fraglichen Vorteils zu den eigenen Gewinnen der gebietsansässigen Gesellschaft, die ihn gewährt hat −Ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten −Bekämpfung der Steuerumgehung −Verhinderung missbräuchlicher Praktiken −Verhältnismäßigkeit