Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Einkommensteuerrecht - Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens von Gesellschaften -Miteinander verflochtene Gesellschaften -Außergewöhnlicher oder unentgeltlicher Vorteil, der von einer gebietsansässigen einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft gewährt wird -Hinzurechnung des fraglichen Vorteils zu den eigenen Gewinnen der gebietsansässigen Gesellschaft, die ihn gewährt hat -Ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten -Bekämpfung der Steuerumgehung -Verhinderung missbräuchlicher Praktiken -Verhältnismäßigkeit
EuGH, Urteil vom 21.01.2010 - Aktenzeichen Rs. C-311/08
DRsp Nr. 2010/1960
Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Einkommensteuerrecht - Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens von Gesellschaften −Miteinander verflochtene Gesellschaften −Außergewöhnlicher oder unentgeltlicher Vorteil, der von einer gebietsansässigen einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft gewährt wird −Hinzurechnung des fraglichen Vorteils zu den eigenen Gewinnen der gebietsansässigen Gesellschaft, die ihn gewährt hat −Ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten −Bekämpfung der Steuerumgehung −Verhinderung missbräuchlicher Praktiken −Verhältnismäßigkeit
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