Die Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen die Zurückweisung des Antrags auf Niederschlagung der Gerichtskosten des Rechtsstreits wegen unrichtiger Sachbehandlung gem. Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 20. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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