I. Die Beteiligten streiten über die Festsetzung der Körperschaftsteuer 1999 (Streitjahr).
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, veräußerte im Jahr 1993 alle Geschäftsanteile an einer GmbH (L-GmbH) an die U-GmbH (U-GmbH). An der Klägerin einerseits und der U-GmbH andererseits waren dieselben Gesellschafter zu jeweils 50 % beteiligt. Im Anschluss an die Anteilsveräußerung kam es zu weiteren Veräußerungsvorgängen; zudem wurde die U-GmbH im Jahr 1994 auf die L-GmbH verschmolzen.
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