FG Düsseldorf, vom 28.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2372/98
Nießbrauch: Zurechnung von Kapitalerträgen; Veranlassungszusammenhang
BFH, Beschluss vom 24.08.2005 - Aktenzeichen VIII B 4/02
DRsp Nr. 2005/19923
Nießbrauch: Zurechnung von Kapitalerträgen; Veranlassungszusammenhang
1. Der BFH hat zwar offen gelassen, unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen einem Nießbraucher/Nutzungsberechtigten aa Kapitalvermögen die Einkünfte steuerlich zugerechnet werden dürfen. In jedem Falle scheidet eine Zurechnung von Einkünften jedoch aus, wenn die bezogenen Erträge an den Nießbraucher/Nutzungsberechtigten weitergeleitet werden müssen, ohne dass dieser rechtlich in irgendeiner Weise auf die Verwaltung des Vermögens Einfluss nehmen kann.2. Der Begriff des Veranlassungszusammenhangs im Zusammenhang mit Werbungskosten/Betriebsausgaben ist hinreichend geklärt.
Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen i.S. von § 115 Abs. 2 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
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