BFH - Beschluss vom 24.08.2005
VIII B 4/02
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 273
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 28.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2372/98

Nießbrauch: Zurechnung von Kapitalerträgen; Veranlassungszusammenhang

BFH, Beschluss vom 24.08.2005 - Aktenzeichen VIII B 4/02

DRsp Nr. 2005/19923

Nießbrauch: Zurechnung von Kapitalerträgen; Veranlassungszusammenhang

1. Der BFH hat zwar offen gelassen, unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen einem Nießbraucher/Nutzungsberechtigten aa Kapitalvermögen die Einkünfte steuerlich zugerechnet werden dürfen. In jedem Falle scheidet eine Zurechnung von Einkünften jedoch aus, wenn die bezogenen Erträge an den Nießbraucher/Nutzungsberechtigten weitergeleitet werden müssen, ohne dass dieser rechtlich in irgendeiner Weise auf die Verwaltung des Vermögens Einfluss nehmen kann.2. Der Begriff des Veranlassungszusammenhangs im Zusammenhang mit Werbungskosten/Betriebsausgaben ist hinreichend geklärt.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen i.S. von § 115 Abs. 2 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO).