I. Die Klage des Klägers und Antragstellers (Kläger) wegen Erlasses von Steuern wurde vom Finanzgericht (FG) als unbegründet zurückgewiesen. Das FG ließ die Revision nicht zu.
Mit Schreiben vom 2. und 10. Dezember 2006 begehrt der Kläger Prozesskostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines "Notanwalts" für eine beabsichtigte Beschwerde gegen das FG-Urteil wegen Nichtzulassung der Revision. Außerdem beantragt er Akteneinsicht.
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