Notwendige Hinzuziehung oder Beiladung bei Anfechtung eines Aufteilungsbescheids
FG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2015 - Aktenzeichen 3 K 266/14
DRsp Nr. 2015/6711
Notwendige Hinzuziehung oder Beiladung bei Anfechtung eines Aufteilungsbescheids
1. Bei Anfechtung eines Aufteilungsbescheids zur Einkommensteuer-Gesamtschuld durch einen zusammen veranlagten Ehegatten ist der andere Ehegatte grundsätzlich notwendig hinzuzuziehen bzw. notwendig beizuladen (FG Saarland, Urteil vom 14.07.2004 1 K 99/02 m. w. N.).2. Ausnahmsweise sind Hinzuziehung bzw. Beiladung nicht notwendig,a) wenn der Beizuladende unter keinem denkbaren steuerrechtlichen Gesichtspunkt betroffen ist, hier mangels eigener zu versteuernder Einkünfte (BFH-Beschluss vom 08.10.2002 III B 74/02, HFR 2003, 155, BFH/NV 2003, 195), oder
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