FG München, vom 30.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 3210/09
Notwendigkeit der Beiladung bei offensichtlicher Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
BFH, Beschluss vom 29.01.2013 - Aktenzeichen I B 181/12
DRsp Nr. 2013/5727
Notwendigkeit der Beiladung bei offensichtlicher Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
NV: Eine Beteiligung der im Klageverfahren Beigeladenen am Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht erforderlich, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist (Abgrenzung vom BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 27/04, BFHE 206, 330, BStBl II 2004, 895).
Jedenfalls für den Fall einer offensichtlich unzulässigen Nichtzulassungsbeschwerde ist es angezeigt, § 122 Abs. 1FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht entsprechend zur Anwendung zu bringen. Von einer notwendigen Beiladung gemäß § 60 Abs. 3FGO kann abgesehen werden, wenn die Klage offensichtlich unzulässig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2005 IV B 247/03, BFH/NV 2005, 1747, m.w.N.).