Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 06.08.2018 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beigeladenen zu tragen.
I.
Die Klägerin und die Beigeladenen und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) sind Miterben einer aus 48 Personen bestehenden Erbengemeinschaft. Die am 05.05.2010 verstorbene Erblasserin hatte für den Nachlass Testamentsvollstreckung angeordnet. Teil des Erbes war ein in M belegenes Grundstück. Dieses erwarb die Klägerin nach einem von der Erblasserin vorgesehenen Bieterverfahren gegen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 151.500 €.
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