FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 10.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 23/09
Notwendigkeit der Vernehmung eines volljährigen Kindes als Zeuge i.R.d. Verpflichtung zur Sachaufklärung in einem Verfahren über die Rückerstattung von Kindergeld
BFH, Beschluss vom 29.06.2010 - Aktenzeichen III B 168/09
DRsp Nr. 2010/14979
Notwendigkeit der Vernehmung eines volljährigen Kindes als Zeuge i.R.d. Verpflichtung zur Sachaufklärung in einem Verfahren über die Rückerstattung von Kindergeld
1. NV: Im Verzicht auf mündliche Verhandlung ist der Verzicht auf eine zuvor beantragte Beweiserhebung zu sehen.2. NV: Die beantragte Vernehmung "instruierter Mitarbeiter der Personalabteilung" ist kein ordnungsgemäßer Beweisantritt.