I.
Gegenstand des Rechtsstreits ist eine Nichtzulassungsbeschwerde, die Steuerberater X (StB X) im Namen des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) eingelegt hat. Die Nichtzulassungsbeschwerde bezieht sich auf ein Verfahren vor dem Finanzgericht (FG), in dem der Kläger zunächst von StB X vertreten worden war. Während des erstinstanzlichen Rechtsstreits teilte der Kläger dem FG mit Schreiben vom 31. Oktober 2008 mit, dass er StB X das Mandat entzogen habe.
Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens hat die Geschäftsstelle des erkennenden Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) StB X auf richterliche Anordnung u.a. aufgefordert, eine Prozessvollmacht des Klägers vorzulegen. StB X hat trotz des Hinweises auf das Schreiben des Klägers an das FG vom 31. Oktober 2008 und die Aufforderung, bis zum 27. Oktober 2009 eine Prozessvollmacht vorzulegen, bis heute keine Prozessvollmacht vorgelegt.
II.
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