BFH - Beschluss vom 15.04.2010
V B 7/09
Normen:
FGO § 62 Abs. 2 S. 1; FGO § 62 Abs. 6 S. 1, 4; StBerG § 3 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 1830
Vorinstanzen:
FG München, vom 27.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 1567/08

Notwendigkeit des Nachweises der Prozessvollmacht eines Steuerberaters durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht bei Gericht

BFH, Beschluss vom 15.04.2010 - Aktenzeichen V B 7/09

DRsp Nr. 2010/14491

Notwendigkeit des Nachweises der Prozessvollmacht eines Steuerberaters durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht bei Gericht

NV: Im Verhältnis zu einer der in § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO genannten Personen ist die Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht ermessensgerecht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Person tatsächlich nicht oder nicht wirksam bevollmächtigt ist.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 2 S. 1; FGO § 62 Abs. 6 S. 1, 4; StBerG § 3 Nr. 1;

Gründe

I.

Gegenstand des Rechtsstreits ist eine Nichtzulassungsbeschwerde, die Steuerberater X (StB X) im Namen des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) eingelegt hat. Die Nichtzulassungsbeschwerde bezieht sich auf ein Verfahren vor dem Finanzgericht (FG), in dem der Kläger zunächst von StB X vertreten worden war. Während des erstinstanzlichen Rechtsstreits teilte der Kläger dem FG mit Schreiben vom 31. Oktober 2008 mit, dass er StB X das Mandat entzogen habe.

Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens hat die Geschäftsstelle des erkennenden Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) StB X auf richterliche Anordnung u.a. aufgefordert, eine Prozessvollmacht des Klägers vorzulegen. StB X hat trotz des Hinweises auf das Schreiben des Klägers an das FG vom 31. Oktober 2008 und die Aufforderung, bis zum 27. Oktober 2009 eine Prozessvollmacht vorzulegen, bis heute keine Prozessvollmacht vorgelegt.

II.