Notwendigkeit des Verfassens der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessbevollmächtigten selber bei Bestehen eines Vertretungszwanges; Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzwidrigkeit in Finanzgerichtsprozessen; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gegenvorstellung; Darlegungsanforderungen an eine Verletzung des Rechts auf Gehör
BFH, Beschluss vom 01.04.2009 - Aktenzeichen VIII S 6/09
DRsp Nr. 2009/14532
Notwendigkeit des Verfassens der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessbevollmächtigten selber bei Bestehen eines Vertretungszwanges; Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzwidrigkeit in Finanzgerichtsprozessen; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gegenvorstellung; Darlegungsanforderungen an eine Verletzung des Rechts auf Gehör