Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 26. Zivilsenats des Kammergerichts vom 29. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Kläger kaufte von der Beklagten, einer Renault-Niederlassung, auf der Grundlage einer Bestellung vom 23. April 2005 einen Renault-Neuwagen zum Preis von 18.500 EUR brutto. Das Fahrzeug wurde ihm am 10. Juni 2005 gegen Zahlung des Kaufpreises übergeben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|