Notwendigkeit einer Beiladung einer sich in einem Konkursverfahren befindlichen Personengesellschaft zum Klageverfahren eines Mitunternehmers über die Höhe seines Aufgabegewinnanteils; Einbeziehung der Auflösung eines negativen Kapitalkontos in den Aufgabegewinn bei Aufgabe des Betriebs durch eine Kommanditgesellschaft (KG) bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen laufenden Gewinn zu Jahresbeginn
BFH, Urteil vom 03.09.2009 - Aktenzeichen IV R 17/07
DRsp Nr. 2010/2609
Notwendigkeit einer Beiladung einer sich in einem Konkursverfahren befindlichen Personengesellschaft zum Klageverfahren eines Mitunternehmers über die Höhe seines Aufgabegewinnanteils; Einbeziehung der Auflösung eines negativen Kapitalkontos in den Aufgabegewinn bei Aufgabe des Betriebs durch eine Kommanditgesellschaft (KG) bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen laufenden Gewinn zu Jahresbeginn
1. Eine Personengesellschaft, über deren Vermögen das Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) eröffnet worden ist, muss mangels rechtlicher oder faktischer Vollbeendigung zum Klageverfahren des Mitunternehmers (hier: Kommanditisten) betreffend die Höhe seines Aufgabegewinnanteils beigeladen werden, wenn das Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) deshalb noch nicht abgeschlossen ist, weil der Konkursverwalter (Insolvenzverwalter) noch ausstehende Einlagen der Gesellschafter oder für die Gläubigerbefriedigung nach § 171 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2HGB (a.F./n.F.) benötigte Beträge einfordert.2. Zur Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten bei Aufgabe des Betriebs durch die KG.