BFH - Beschluss vom 10.05.2012
IX B 8/12
Normen:
FGO § 105 Abs. 5; AO § 163;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1299
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 07.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 694/11

Notwendigkeit einer Billigkeitsentscheidung bei Übersteigen des Gewinns durch die auf den Gewinn erhobene Steuer in der Folge eines Beteiligungstausches

BFH, Beschluss vom 10.05.2012 - Aktenzeichen IX B 8/12

DRsp Nr. 2012/14059

Notwendigkeit einer Billigkeitsentscheidung bei Übersteigen des Gewinns durch die auf den Gewinn erhobene Steuer in der Folge eines Beteiligungstausches

NV: Verfügungsbeschränkungen der bei einer steuerbaren Veräußerung durch Anteilstausch erworbenen Aktien vermögen eine Billigkeitsmaßnahme regelmäßig nicht zu rechtfertigen.

Normenkette:

FGO § 105 Abs. 5; AO § 163;

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet.

Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor.