FG Baden-Würrtemberg, vom 09.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 5221/08886
Notwendigkeit einer einkommensteuerrechtlichen Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger für eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG
BFH, Urteil vom 24.05.2012 - Aktenzeichen III R 14/10
DRsp Nr. 2012/14070
Notwendigkeit einer einkommensteuerrechtlichen Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger für eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG
Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG setzt voraus, dass der Anspruchsteller aufgrund eines entsprechenden Antrags vom zuständigen Finanzamt nach § 1 Abs. 3EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.