FG München, vom 20.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3853/07
Notwendigkeit einer weiteren Mitteilung hinsichtlich der Befangenheit eines Richters zur Vermeidung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Behandlung dieses Gegenstands in der mündlichen Verhandlung; Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung am vorangegangenen Verwaltungsverfahren
BFH, Beschluss vom 14.03.2012 - Aktenzeichen V B 111/10
DRsp Nr. 2012/9374
Notwendigkeit einer weiteren Mitteilung hinsichtlich der Befangenheit eines Richters zur Vermeidung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Behandlung dieses Gegenstands in der mündlichen Verhandlung; Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung am vorangegangenen Verwaltungsverfahren
1. NV: Es ist geklärt, dass eine hinreichende Leistungsbeschreibung in einer Rechnung gem. § 15UStG voraussetzt, dass entweder der Rechnungstext selbst eine hinreichend genaue Leistungsbeschreibung enthält oder in der Rechnung eine Bezugnahme auf andere, eindeutig gekennzeichnete Unterlagen erfolgt ist.2. NV: Ein Richter hat am vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt und ist von der Tätigkeit als Richter ausgeschlossen, wenn er zuvor als Sachgebietsleiter der Betriebsprüfung in dem Verfahren tätig geworden ist.
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