I. Das Finanzgericht (FG) hat durch Urteil vom 27. Juli 2011
Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Ferner hat er beantragt,
die Vollziehung des angefochtenen Haftungsbescheides bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens auszusetzen.
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